Wirtschaftsprüfer

Begriff Definition
Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer (WP) ist ein Beruf. Für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist ein entsprechendes Examen notwendig.

Zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers gehören u. a. die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung des Jahresabschlusses.

Daneben führt der Wirtschaftsprüfer auch andere Prüfungen, wie z. B. Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz oder auch die freiwilligen, d. h. nicht gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, wie etwa Due-Diligence-Prüfungen und Unterschlagungsprüfungen, durch.

Weitere Tätigkeiten sind:

  • Steuerberatung
  • Gutachter / Sachverständigentätigkeit
  • Unternehmensberatung
  • Rechtsberatung

Der Wirtschaftsprüfer muss unabhängig, d. h. frei von Bindungen sein, die die berufliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Er hat sich bei der Prüfungstätigkeit und der Erstattung von Gutachten unparteiisch zu verhalten. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer müssen, sofern sie gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen, ihre Praxis alle drei Jahre durch einen anderen unabhängigen Prüfer des Berufsstands) prüfen lassen („Peer Review“).

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