Vermögensgegenstand

Begriff Definition
Vermögensgegenstand

Im deutschen HGB bezeichnet der Begriff „Vermögensgegenstand“ das Eigentum an Sachen und Rechten bzw. immaterielle Wirtschaftsgüter.

Vermögensgegenstände sind zu aktivieren. Zur deutlichen Abgrenzung werden die „Assets“ aus US-GAAP bzw. IFRS meist mit „Vermögenswerten“ übersetzt.

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