Der Begriff „Verkehrswert“ stammt aus dem Bereich der Immobilienbewertung.
Dort wird als Wert der Durchschnitt der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Der Verkehrswert entspricht nicht dem Teilwertkonzept im deutschen Steuerrecht, sondern eher dem „gemeinen Wert“ im Sinne des Bewertungsgesetzes. Der „Fair Value“ ist der Begriff aus IFRS und US-GAAP, der dem Verkehrswert sehr nahe kommt: Der Fair Value ist derjenige Betrag, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann.