Anteilseigner versuchen auf vielfältige Weise, eine mögliche Doppelbesteuerung (Doppelbelastung) des Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu unterlaufen, indem sie anstatt Dividenden zu erhalten, bestimmte Verträge mit der Gesellschaft schließen, die das Einkommen der Gesellschaft mindern.
Typische Beispiele sind überhöhte Vergütungen, die an einen angestellten Gesellschafter (z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer) gezahlt werden, oder überhöhte Zinszahlungen für Gesellschafterdarlehen. Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung erlassen ihrerseits Regelungen zur Unterdrückung dieser verdeckten Gewinnausschüttungen.