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Unter Recht versteht man die Gesamtheit der Normen, die die Beziehungen zwischen den Bürgern untereinander (z. B. das Zivil- und Handelsrecht) oder zwischen den Bürgern und dem Staat (z. B. Öffentliches Recht) regeln.
Rechtsnormen, die das Recht als solches ordnen, werden als materielles Recht bezeichnet (z. B. das Strafrecht, das Zivilrecht, etc.). Dagegen zählen die Rechtsnormen, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen, zum formellen Recht (z. B. das Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, etc.).