Progressiver Steuertarif

Begriff Definition
Progressiver Steuertarif

Ein Tarifsystem wird als progressiv bezeichnet, wenn die Steuerlast mit wachsendem Einkommen überproportional wächst.

Bei der deutschen Einkommensteuer sind dabei mehrere Zonen zu unterscheiden (Stand 2005):

  • In der „Nullzone“ bleibt ein Grundbetrag steuerfrei (7.664 Euro).
  • Zwei „Progressionszonen“ erfassen das zu versteuernde Einkommen von 7.665 bis 12.739 Euro und von 12.740 bis 52.151 Euro. Die Tarife steigen in diesen Zonen von 15 auf 42%.
  • Die „Proportionalzone“ beginnt bei 52.152 Euro. Jedes höhere Einkommen unterliegt einem Steuersatz von 42%.

 

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