Preisgleitklausel

Begriff Definition
Preisgleitklausel

Die Preisgleitklausel ist eine Vereinbarung in Kaufverträgen. Dabei wird die Festlegung des Preises auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. wird eine spätere Preisänderung vereinbart. Mit Preisgleitklauseln wird die Festsetzung des Preises z.B. von der Entwicklung der Löhne und Materialpreise abhängig gemacht. Die Wirkungsstärke der einzelnen Kostenbestandteile wird dabei schon vorab festgelegt. Preisgleitklauseln können bei langfristigen Einkaufsverträgen, wie auch bei weltweiter Beschaffung (Global Sourcing) mit langen Lieferzeiten, angewendet werden. Durch Preisgleitklauseln können zukünftige Preiserhöhungen bei Rohstoffen oder Lohnerhöhungen entsprechend berücksichtigt werden.

Preisgleitklauseln können in folgenden Fällen vereinbart werden:

  • bei lang andauernder Produktionszeit wie z.B. bei großen Anlagen
  • bei langen Lieferzeiten wie z.B. bei Sonderfertigungen
  • bei inflationsbedingten Preisschwankungen bzw. bei Ländern mit hoher Inflationsrate
  • bei großen Währungsunsicherheiten

 

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