Kosten-und-Leistungs-Rechnung

Begriff Definition
Kosten-und-Leistungs-Rechnung

Die Kosten-und-Leistungs-Rechnung betrifft nur die betriebliche Leistungserstellung. Sie erfasst den Verzehr bzw. die Inanspruchnahme von Produktionsfaktoren (Kosten) und die damit verbundene Entstehung von Produkten (Leistungen).

Sie zählt zum internen Rechnungswesen und ist daher frei von gesetzlichen Vorschriften gestaltbar. Die hauptsächlichen Gestaltungsalternativen der Kosten-und- Leistungs-Rechnung sind:

  • Nach dem Zeitbezug als Vorrechnung auf Basis von geplanten Kosten (Plankostenrechnung) und / oder als Nachrechnung auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten (als Istkostenrechnung)
  • Nach dem Umfang der Kostenzurechnung als Voll- und / oder Teilkostenrechnung

Plankostenrechnungen können je nach dem Rechnungszweck weiter in Prognose- und Standardkostenrechnungen unterteilt werden.

 

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