Konsignationslager

Begriff Definition
Konsignationslager

In einem Konsignationslager werden Waren eingelagert, um diese durch einen Verkaufsbeauftragten verkaufen zu lassen. Im Außenhandel ist der Importeur der Waren i. d. R. der Verkaufsbeauftragte, der die Waren auf Rechnung des Exporteurs verkauft.

Eine weitere Möglichkeit: Der Lieferant lagert im Lagerhaus des Herstellers bzw. Kunden Waren ein. Der Hersteller besitzt bzw. verwaltet die Waren. Eigentümer der Waren bleibt der Lieferant bis die Waren durch den Hersteller verbraucht bzw. produziert oder verkauft sind. Der Hersteller bzw. Kunde hat den Lieferanten darüber zu informieren. Anschließend wird die Ware vom Hersteller bezahlt und der Lieferant liefert wieder neue Ware in das Konsignationslager.

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