Kabotage

Begriff Definition
Kabotage

Kabotage ist das Recht, innerhalb eines fremden Staats Güter zu befördern. Frachtführer, die in einem EU-Land niedergelassen sind, dürfen ohne Einschränkung Waren innerhalb eines anderen Mitgliedstaats befördern.

Der Frachtführer haftet nach den jeweiligen innerstaatlichen Haftungsbestimmungen. So können jetzt Spediteure aus osteuropäischen Staaten, wie z. B. Ungarn, Waren nach Deutschland befördern und auch innerhalb Deutschlands Waren befördern.

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