Jahreshauptversammlung

Begriff Definition
Jahreshauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft.

Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Berechtigte Teilnehmer der Hauptversammlung sind alle Aktionäre eines Unternehmens. Wesentliche zu beachtende Rechtsgrundlage sind in Deutschland die §§ 118 bis 147 AktG.

Durch die Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen gefällt. Dazu gehören die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat, Änderungen der Statuten sowie die Ausschüttung von Gewinnen in Form einer Dividende. Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Die Hauptversammlung wählt in der Regel den Abschlussprüfer. 

Die technische Organisation der Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien (Versand der Geschäftsberichte und Einladungen sowie die Verwaltung der Stimmrechte) obliegt in Deutschland den Depotbanken, da die Unternehmen ihre Aktionäre nicht kennen. Nur die Inhaber von Namensaktien sind dem Unternehmen durch das Aktienregister bekannt und können von diesem direkt informiert werden.

Der Aktionär hat die Wahl, sein Stimmrecht verfallen zu lassen, es selbst zu vertreten oder es per Vollmacht der Bank oder einem von ihm Beauftragten zu übertragen (Depotstimmrecht). Entscheidet sich der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts, müssen die Aktien der Gesellschaft zu einem gewissen Stichtag (Record Date) im Depot des Anlegers liegen.

Die Aktien können danach, auch wenn der Hauptversammlungstermin noch nicht stattfand, veräußert werden. Dies ist eine Neuregelung, die seit dem Jahr 2006 gilt.

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