Interne Revision

Begriff Definition
Interne Revision

Die interne Revision dient der Sicherstellung und Prüfung eines ordnungsgemäßen Geschäftsgebarens.

Interne Revisorate oder interne Kontrollstellen werden von Vorstand oder Konzernleitung beauftragt, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überprüfen (Ergebnisprüfung) und die korrekte Anwendung der Systeme und Prozesse zu kontrollieren (Systemprüfung).

Mitarbeiter der internen Revision müssen unabhängig von der bestehenden Organisation und ihren Hierarchien arbeiten können. Sie dürfen auch nicht in die Entscheidungsprozesse vor Ort einbezogen sein, sondern erstatten nur ihrem Auftraggeber direkt Bericht.

Controller werden im Gegensatz dazu in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen und sollen bei deren Erarbeitung helfen. Zwischen den Controllern und den Mitarbeitern der internen Revision bestehen keine Unter- oder Überordnungsverhältnisse.

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