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Unter Instandhaltungsarbeiten (vgl. auch Wartung, Service) versteht man Kontrollarbeiten (Inspektionen), Montage- oder sonstige Arbeiten und Verrichtungen, welche die Betriebsbereitschaft von Gerätschaften oder Anlagen sicherstellen, aufrechterhalten oder verlängern sollen.
Instandhaltungspläne dienen der Systematisierung der Instandhaltung, der Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit, der Vermeidung von Anlagenausfall und den hierdurch evtl. verursachten Schaden sowie der Senkung der Instandhaltungskosten. Moderne Anlagen verfügen z. T. über softwareunterstütze Diagnoseprogramme, die über die individuelle Notwendigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen informieren und so die Instandhaltungszyklen (Häufigkeit und Umfang) bedarfsgerecht steuern. Neben der Planmäßigen Instandhaltung (vgl. Wartungsplan), findet man auch den Begriff der Außerplanmäßigen Instandhaltung, welche eine Fehler- oder Defektbehebung im Sinne einer Reparatur oder Wiederingangsetzung beschreibt. Instandhaltungsarbeiten erfordern häufig ein hohes Spezialistenwissen und sind mit hohen Kosten verbunden (Eigeninstandhaltung vs. Outsourcing von Instandhaltungsleistungen). In Bereichen, in denen Anlagenausfälle hohe Sicherheitsrisiken bergen (z. B. bei gefährlichen Anlagen, wie Verbrennungsmaschinen, in der Chemie, der See- oder Luftfahrt), bestehen für Inspektionen und / oder Instandhaltungsmaßnahmen häufig strenge Auflagen, deren Einhaltung von speziell dafür qualifizierten Stellen überwacht wird.