Frei Längsseite Schiff (FAS)

Begriff Definition
Frei Längsseite Schiff (FAS)

FAS oder Frei Längsseite Schiff gehört zu den F-Klauseln der Incoterms. Bei den F-Klauseln entledigt sich der Exporteur seiner Verantwortung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer.

Die Kosten des Haupttransports trägt der Importeur. Der Exporteur zahlt bei der Klausel FAS die Kosten bis zum Kai des Verladehafens und die Exportfreimachung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur findet ab der Verladung auf das Schiff statt. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Importeur. Die Klausel wird beim See- und Binnenschifftransport angewendet.

 

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