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Als Forderungen bezeichnet man in der Bilanz jene Gelder, auf die das bilanzierende Unternehmen noch Anspruch hat.
Meist handelt es sich dabei um ausstehende Gelder aus offenen Kundenrechnungen, bei denen die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auf Ziel erfolgte ( Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Eine Forderung kann unterteilt werden in eine Leistungsforderung und eine Darlehensforderung. Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz verbucht. Das Gegenstück zu Forderungen sind Verbindlichkeiten. Können Forderungen bei Schuldnern trotz Mahnungen und ggf. Vollstreckungen nicht eingetrieben werden, z. B. bei Insolvenz des Schuldners, sind Wertberichtigungen erforderlich. Sie wirken sich negativ auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) des Unternehmens aus. Forderungsausfälle können zu Liquiditätsproblemen des Gläubigers führen.