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Ein Fernlehrgang gehört zur Weiterbildung im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung. Ziel ist das Erlangen verschiedener Qualifikationen, die eine neue berufliche Basis ebnen oder die vorhandenen Kompetenzen erweitern.
Wesentlicher Vorteil eines Fernlehrganges ist das Lernen auf Distanz mit gekoppelter Ortsungebundenheit und die nahezu freie Zeiteinteilung. Mit Fernlehrgängen werden akademische und nicht akademische Qualifikationen angeboten. Vom Erreichen des Abiturs bis zu institutseigenen Abschlüssen sind Lehrgänge möglich. Zum Schutz der Verbraucher sind Fernlehrgänge strengen gesetzlichen Vorgaben unterworfen und gewährleisten hohe fachliche Standards.
Beim betreuten Fernlehrgang tritt das Fernunterrichtsschutzgesetz FernUSG § 1 Abs. 1 in Kraft. Hier ist die Vermittlung von Kenntnissen fest verankert und beschreibt darüber hinaus auch die räumliche Trennung. Je nach Umfang werden Lehrmaterialien per E-Mail oder per Post dem Fernlernenden zugesandt. Die Themen werden selbstständig durchgearbeitet, wobei ein entsprechender Lehrer oder Tutor dem Lernenden als persönliche Betreuung zur Seite steht.
Die Bereiche der Fernlehrgänge sind breit gefächert. Innerhalb der Erwachsenenqualifizierung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Darüber hinaus werden auch Vorbereitungen für anstehende Prüfungen bei Berufsverbänden oder der IHK, HWK als Fernlehrgang angeboten. Je nach Angebot erhält der Fernschüler ein Zertifikat, den offiziellen Abschluss (zum Beispiel beim bestandenen Abitur) oder den Bachelor.
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