DDU – Delivered Duty Unpaid – gehört zu den D-Klauseln der Incoterms. Hier übernimmt der Exporteur sowohl die Kosten als auch die Gefahren bis zum Bestimmungsort der Ware.
Bei der Klausel DDU übernimmt der Exporteur die Transportkosten bis zum Bestimmungsort, die Einfuhrzölle zahlt der Importeur. Die Gefahr trägt ebenfalls der Exporteur bis zum Bestimmungsort.
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