Datenschutz betrifft die Erhebung, die Verarbeitung und ganz allgemein die Nutzung von Daten.
Während zu Beginn des Informationszeitalters der Schutz der Daten an sich im Vordergrund stand, verbindet man damit heute vor allem die Sorge darum, zum "gläsernen Menschen" zu werden. Doch diese Bedeutungsverschiebung mindert keineswegs die Relevanz des betrieblichen Datenschutzes, im Gegenteil: Die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten als kompetenten Ansprechpartner innerhalb des Unternehmens steigen. Zum einen bieten sich dank technischem Fortschritt schier unglaubliche Möglichkeiten zur Datenerfassung und -verarbeitung. Zum anderen ist die Aufmerksamkeit gegenüber dem Thema Datenschutz gerade im Hinblick auf personenbezogene Daten gestiegen.
Unternehmen haben die Einhaltung des Datenschutzes in ihren Abläufen sicherzustellen. Zu den Hauptprinzipien zählen Datensparsamkeit und Datenvermeidung, Erforderlichkeit und Zweckbindung. Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist in Betrieben Pflicht, wenn zumindest zehn Personen computergestützt mit personenbezogenen Daten arbeiten. Darunter fallen beispielsweise Mitarbeiter- und Kundendaten. Wird kein Datenschutzbeauftragter bestellt, kann gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten zählt es, auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hinzuwirken. Er analysiert das vorhandene Datenschutzniveau, schlägt Maßnahmen zur Verbesserung vor und kontrolliert ihre Umsetzung. In der Ausübung seiner Tätigkeit agiert er weisungsfrei und genießt besonderen Kündigungsschutz. Neben der Zuverlässigkeit ist auch die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten nachzuweisen.