CIP – Carriage and Insurance Paid to – gehört zu den C-Klauseln der Incoterms. Hier trägt der Exporteur den Hauptteil der Transportkosten.
Bei der Klausel CIP trägt der Exporteur sämtliche Transportkosten, einschließlich der Transportversicherung, der Ware zum Bestimmungsort sowie die Kosten für die Exportabwicklung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt bei der Übergabe der Fracht an den Frachtführer. Die Klausel gilt für alle Transportformen.
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