Carnet A.T.A

Begriff Definition
Carnet A.T.A

Das Carnet A.T.A ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das gleichzeitig auch die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert.

Das Wort Carnet stammt aus dem Französischen und heißt soviel wie Heft. Die Abkürzung A.T.A. steht für vorübergehende Einfuhr (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt Carnet A.T.A. also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt somit. Durchschnittlich verlangen die Zollverwaltungen der verschiedensten Länder sonst zwischen 20 % bis 40 % des Warenwerts als Sicherheitsleistung vom Reisenden.

Carnets bieten zusätzlich die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten. In der Bundesrepublik Deutschland werden Carnets ATA von den IHKs ausgestellt.

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