Bildungsurlaub

Begriff Definition
Bildungsurlaub

Der Begriff Bildungsurlaub bezeichnet eine Form des Sonderurlaubs, den Arbeitnehmer beantragen können, um sich weiterzubilden oder Zusatzqualifikationen zu erlangen.

Welche Arten von Bildungsurlaub gibt es?

Grundsätzlich können alle Weiterbildungen für einen Bildungsurlaub genutzt werden, die der persönlichen Weiterbildung dienen. Es ist kein direkter Bezug zum eigenen Beruf erforderlich. Wichtig ist nur, dass das jeweilige Angebot im Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Klassische Themen solcher Veranstaltungen sind etwa Sprach- oder Computerkenntnisse, Rhetorik oder Persönlichkeitsbildung. Aber auch z. B. Yogakurse oder Achtsamkeitstrainings sind möglich. Passende Ansprechpartner sind etwa Bildungsakademien, die IHK oder andere Träger.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Bildungsurlaub zu gewähren?

Ja, in den meisten deutschen Bundesländern gibt es gesetzliche Pflichten zur Gewährung von Bildungsurlaub. So haben alle Beschäftigten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, außer Angestellte in Sachsen und Bayern. Die dortigen Landesgesetze enthalten keine entsprechenden Regelungen.

Denn nicht der Bund, sondern die einzelnen Bundesländer regeln den Anspruch auf Bildungsurlaub. Grundlage dafür ist ein Übereinkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Internationalen Arbeitnehmerorganisation (ILO) aus dem Jahr 1974.

Hinweis: Nicht in allen der 14 betroffenen Bundesländer heißt es „Bildungsurlaub“. Teilweise wird in den Landesgesetzen auch von „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ gesprochen.

Bildungsurlaub beantragen: Bedingungen

Wie ein Antraf auf Bildungsurlaub korrekt eingereicht wird, ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich geregelt. Allerdings müssen vorab überall folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Im jeweiligen Bundesland gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Die Fortbildungsmaßnahme muss im Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein.

Sind diese Bedingungen erfüllt, können Arbeitnehmenden einen Bildungsurlaub beantragen.

Wichtig zu wissen: In den meisten Bundesländern müssen die Beschäftigten die Kosten des Bildungsurlaubs selbst tragen (Kursgebühren, Unterkunft, An- und Abreise etc.). Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiterhin den Lohn bzw. das Gehalt. Außerdem können Angestellte die Weiterbildungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.

In jedem Fall sollte der Antrag rechtzeitig beim Arbeitgeber eingehen. Je nach Landesvorgaben sollte er spätestens neun bis vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs vorliegen.

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