Der Bilanzgewinn ist der der Hauptversammlung für Ausschüttungen oder zusätzliche Rücklagenzuführungen zur Verfügung stehende Gewinn.
Er errechnet sich (wie der Bilanzverlust) aus dem:
Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag)
+ Gewinnvortrag (./. Verlustvortrag)
+ Entnahmen aus (./. Einstellungen in die) Gewinnrücklagen+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
Da der Bilanzgewinn/-verlust durch Entscheidungen bestimmt wird, ist er kein Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.