Als betriebsnotwendiges Vermögen bezeichnet man die Aktivseite der Bilanz (Vermögen), bereinigt um alle nicht betriebsnotwendigen (also der im Prozess der Leistungserstellung und -verwertung nicht involvierten) oder betriebsfremden Positionen.
Ist eine Bilanz bereinigt, entspricht das betriebsnotwendige Vermögen der Bilanzsumme.
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