Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Aufwand ein Maß für den Einsatz von Zeit, Geld, Material oder Personal, um einen bestimmten Nutzen zu erzielen.
Im externen Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung) versteht man unter Aufwand den bewerteten Verbrauch aller Güter und Dienstleistungen in einer bestimmten Periode.
Aufwendungen können, müssen aber nicht gleichzeitig Auszahlungen, Ausgaben und Kosten sein. Der Gegenbegriff des Aufwands ist der Ertrag. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt im Jahresabschluss durch die Berechnung von Aufwendungen und Erträgen den Erfolg.
Jede Minderung des betrieblichen Reinvermögens, die nicht durch Auszahlung an die Eigentümer oder Anteilseigner bedingt ist, stellt einen Aufwand dar.
Um den Aufwand einer Periode festzustellen, bedarf es einer Periodisierung der Ausgaben, also deren Zuordnung zum richtigen Abrechnungszeitraum.
Ein Beispiel hierfür ist die Abschreibung: Wird in einem Betrieb eine Maschine gekauft, sofort bezahlt und anschließend zehn Jahre genutzt, stellt der Kaufpreis im Jahr der Anschaffung eine Ausgabe dar; als Aufwand muss er jedoch auf die gesamte zehnjährige Nutzungsdauer des Geräts verteilt werden.
Im Gegensatz zu den Kosten ist der Aufwand nicht notwendigerweise mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden.