Während Kostenstellen den Ort der Kostenentstehung beschreiben, ist der Auftrag als Kostensammler zu verstehen, auf den zweckgerichtet Kosten und Erlöse gebucht werden.
Dabei werden innerbetriebliche Gemeinkostenaufträge (wie Messeaufträge, Wartungsarbeiten, Werbeaktionen), Investitionsaufträge und einzelne Aufträge mit Kostenträgercharakter unterschieden.