Um das Zahlungsrisiko für den Verkäufer zu minimieren, kann bis zur zur Höhe des vollen Vertragswerts zwischen den Parteien eine Anzahlung vereinbart werden. In der Regel wird ein bestimmter Prozentsatz (z. B. 25 %) des Vertragswerts als Anzahlung vereinbart.
Die Anzahlung kann zur Finanzierung des Einkaufs bzw. der Produktion genutzt werden. Häufig wird zur Absicherung des Käufers für seine Anzahlung eine Anzahlungsgarantie geleistet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Risiko der nicht vertragskonformen Lieferung durch eine Liefer- und Leistungsgarantie abzusichern. Im Bereich des Maschinenbaus oder Großanlagenbaus ist z.B. ein Drittel Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung zu leisten. Ein Drittel der Zahlung ist fällig, sobald dem Besteller mitgeteilt wurde, dass die Hauptteile versandbereit sind. Der Restbetrag ist dann innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang zahlbar.