Anteilseigner

Begriff Definition
Anteilseigner

Ein Anteilseigner ist eine natürliche oder juristische Person, die sich finanziell an einer Kapitalgesellschaft beteiligt.

Geschieht dies durch den Kauf von Aktien, wird Miteigentum am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) erworben, der Anteilseigner
wird dann Aktionär genannt.

Wenn durch die Leistung einer Einlage Miteigentum am Stammkapital einer GmbH erworben wird, spricht man von einem Gesellschafter.

(Anm.: Im amerikanischen Englisch wird auch der Begriff stockholder verwendet.)

 

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