Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) ein Bruchteil des Grundkapitals.
Aktionäre, die ihre Einlagen auf die Aktie geleistet haben, erhalten ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft erkennen lässt.
In Deutschland werden diese Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen, als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Die Herausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Aktien können an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.