Akkreditiv

Begriff Definition
Akkreditiv

Das Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv) ist eine häufige Form der Zahlungsabsicherung im internationalen Geschäft. Beim Dokumentenakkreditiv übernimmt die Bank des Importeurs (Akkreditivbank) für die Rechnung des Importeurs gegenüber dem Exporteur ein abstraktes Zahlungsversprechen.

Als abstrakt wird dieses Zahlungsversprechen bezeichnet, weil die Bank nur die Dokumente prüft. Mit dem zu Grunde liegenden Geschäft befasst sie sich nicht. Die Bank erfüllt dieses Zahlungsversprechen, sobald ihr alle vorgeschriebenen Dokumente vorliegen und die Akkreditiv-Bedingungen, wie z.B. Liefertermine, eingehalten wurden.

Das Akkreditiv-Dokument stellt sicher, dass der Exporteur auch dann sein Geld erhält, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Die Grundlage für die Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs bilden die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 500, Revision 1993) der Internationalen Handelskammer (ICC), Paris.

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