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Zur Sicherung von Inlandspreisen gegenüber dem geringeren Weltmarktpreis kann ein Staat oder eine Staatengemeinschaft die Abschöpfung als preistechnisches Mittel zur Sicherung der Inlandspreise anwenden. Im Unterschied zu einem Zoll sind Abschöpfungen variable Abgaben.
Die Europäische Gemeinschaft setzt dieses Mittel bei Marktordnungswaren (z. B. Agrarprodukte) ein. Für Agrarerzeugnisse wird ein Mindestpreis (Schwellenpreis) festgelegt, der in der Regel über dem Weltmarktpreis liegt. Die Differenz zwischen Schwellenpreis und Weltmarktpreis muss ein Importeur als Abschöpfung an die EU bezahlen. Schwankungen der Weltmarktpreise haben so keinen Einfluss auf die Agrarpreise innerhalb der Union, da Einfuhren nicht billiger als zum vorgegebenen Schwellenpreis auf den europäischen Markt kommen.
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