Fachlexikon Weiterbildung

Begriff Definition
Außenprüfung

Die Außenprüfung ist eine von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte.

Außerordentliches Ergebnis

Unter dem außerordentlichen Ergebnis versteht man den Differenzbetrag zwischen den unregelmäßig anfallenden (außergewöhnlichen und periodenfremden) Erträgen und Aufwendungen.

 

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Ausfuhranmeldung

Die Ausfuhr von Waren wird in der Europäischen Gemeinschaft von den Zollbehörden überwacht. Diese überprüfen die Einhaltung bestehender Rechtsnormen und nehmen als Nachweispapier die notwendigen Anmeldungen (Ausfuhranmeldung) entgegen.

Ausfuhrliste

Die Ausfuhrliste enthält alle Waren, deren Ausfuhr wegen ihrer technischen Eigenschaften genehmigungspflichtig sind. Eine Grundlage für die Ausfuhrliste ist dabei die Dual-Use-Güter-Verordnung (EG-Verordnung 1334/2000).

Ausländische Betriebsstätte

Im Steuerrecht bedeutet der Ausdruck „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Auslieferungslager

Auslieferungslager stehen auf der untersten Stufe der vertikalen Distributionsstruktur und sind direkt dem Verkaufsbezirk zugeordnet.

Ausschreibung

Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb.

Ausschreibung

Eine Ausschreibung ist ein Teil des Verfahrens zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Durch sie werden potentielle Bieter aufgefordert, ein Angebot zu unterbreiten. Im Ausschreibungsverfahren müssen eventuelle Bieter darauf hingewiesen werden, dass das Bietverfahren ohne Zuschlag eingestellt oder eine Aufteilung einzelner Gewerke vorgenommen werden kann. Sonst könnte ein Bieter auf Schadensersatz klagen, wenn man ihn nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hat.

Auszahlung

Als Auszahlung bezeichnet man einen Abfluss an Zahlungsmitteln.

Automatisierung

Im engeren Sinn die Übertragung von Aufgaben im Produktionsprozess von menschlichen Mitarbeitern auf technische Systeme.
Die Systeme sollen durch autonomes Handeln Ziele eigenständig verfolgen, erreichen, bilden und aufrechterhalten.

Autonome Systeme (AS)

Systeme, die ohne Anweisungen von Menschen komplexe Aufgaben lösen sowie selbstständig entscheiden, lernen und reagieren.

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